Thursday 06. April 2017
Mieterstromgesetz – wer steckt dahinter?
Referentenentwurf schließt speicherbare pflanzliche Energie aus.
Mieterstrom: Bald soll im Bundestag beschlossen werden, dass Bewohner den Solarstrom vom Mietshausdach günstig nützen können. Ähnlich, wie es heute schon Eigenheimbesitzern mit Photovoltaik-(PV-) Dach unter dem Stichwort „Eigenstrom“ möglich ist.
„Selbst die konventionelle Energiewirtschaft begreift das“ laut Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft BSW: „Gemeinsam mit der Lokalpolitik zeigt sie Bereitschaft für neue Märkte wie Mieterstrom“, sagt er. Gerade kommunale Wohnbau- und Vermietungsgesellschaften sollten hier vorweg gehen: Auf dem Mietshausdach erzeugter Solarstrom sei viel billiger als Elektrizität aus dem Netz, wenn Mieter den Großteil - laut Entwurf 60 Prozent - der EEG-Umlage zurückbekommen.
Deshalb ist der solare Aufschwung nach Meinung des Forschers Marc Köntges vom Solarinstitut ISFH aus Hameln nur eine Frage der Zeit. Denn mit dem Projekt Mieterstrom und der Erlaubnis, auf für die Landwirtschaft ungünstigen Feldern und Wiesen wieder PV-Anlagen zu errichten, habe die Branche wieder jede Menge Möglichkeiten.
Doch warum soll Mieterstrom eigentlich nur aus PV-Anlagen fließen dürfen? Mehrere Bioenergieverbände fordern in einer Stellungnahme zum Entwurf des Mieterstromgesetzes klipp und klar: „Die Förderung muss für alle Erneuerbaren Mieterstromkonzepte geöffnet werden.“ Ob (echte!) Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke, solche für Bio-Erdgas oder BHKW, die mit Holzgas arbeiten: Anders als PV-Anlagen haben sie den Speicher automatisch integriert, nämlich den für den Rohstoff Holz, Substrat oder Biosprit. Und sie liefern bei Bedarf nicht nur Strom, sondern auch Wärme. Was also hindert den Bundestag, im Mieterstromgesetz alle Erneuerbaren Energiequellen gleichzustellen?
Der Gesetzentwurf, den vor ein paar Tagen das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt hat, „verschlechtert den Ökostromzugang für Mieter, statt ihn zu verbessern“, schimpft beispielsweise der EEG-Miterfinder Hans-Josef Fell. „Die Bundestagforderungen nach einem Mieterstromgesetz werden von der Bundesregierung hintergangen“, behauptet er. Mehrere Gründe nennt er für seine Vermutung. So sollen nur kleine Projekte (100 kWp) auf einzelnen Häusern gefördert werden, nicht aber gebäudeübergreifende oder Quartierslösungen. Und es gebe einen Jahresdeckel im Entwurf.
„Hinzu kommt, dass für die Abrechnung von Mieterstromprojekten die gleichen Anforderungen hinsichtlich der Stromkennzeichnungspflichten gelten sollen, die auch für die großen Versorger gelten“, hat Fell analysiert. Haben da etwa noch andere am Mieterstromgesetz mitgeschrieben, als man hinter einem „Referentenentwurf“ vermuten könnte?
(Autor: Zukunftsenergie-Team Gammel)