Wednesday 14. June 2017

Hat der Dilettantismus System? - Stückwerk Energiewende

Die Brennelementesteuer für Kernkraftwerksbetreiber ist null und nichtig. Als das Bundesverfassungsgericht BVG am 7. Juni das dazugehörige „Kernbrennstoffsteuergesetz“ (KernbrStG) als verfassungswidrig brandmarkte, war bei der Bundesregierung großes Erstaunen zu bemerken. Doch tatsächlich ist diese BVG-Entscheidung nur ein weiteres eindeutiges Zeichen: Die ganze „Energiewende“ in Deutschland hat diesen Namen nicht verdient. Sie ist lediglich ein gigantisches Stückwerk.

Wer erinnert sich noch so richtig? 2011, wenige Tage nach dem Atomkraftinferno von Fukushima am 11. März, da gelang der Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre bislang komplizierteste Turnübung: Sie brachte den Dreifachsalto „Atomausstieg: ja – nein – ja“ zu Ende. Und sie verkündete eine „Energiewende“: Ein gutes Jahrzehnt sollte genügen, um Atomenergie durch alternativ erzeugten Strom zu ersetzen.

Und schon haben wir den wesentlichen Knackpunkt des Stückwerks: Lediglich ein Drittel des Energieverbrauchs hierzulande erfolgt via Strom. Zwei Drittel wird als Wärme und Verkehrsantriebsstoff verbraucht. Doch diesen Sektoren schenken die Pseudo-Energiewender in Bundes- und Landesregierungen bis heute kaum Beachtung. Auch der eigentlich unbedingt notwendige Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung – vor allem dezentrale Blockheizkraftwerke – wurde vernachlässigt. Biomasse beispielsweise ist ein Thema, an das sich heute kaum mehr jemand herantraut.

Stattdessen wurden nach dem Atomausstiegsbeschluss Hals über Kopf allgemeine Planungsgrundsätze verändert, um möglichst viele Höchstspannungsleitungen von Nord nach Süd durch die Republik ziehen zu können. Offiziell, um Windstrom nach Süden zu transportieren. Viele vermuten hinter den Leitungen aber nichts weiter als neue  Autobahnen für Kohlestrom aus Ostdeutschland. „Netzausbaubeschleunigungsgesetz“, kurz NABEG heißt eines der Zauberworte dafür. Dass dabei nicht daran gedacht wurde: es gibt auch noch den Völkerrechtsvertrag von Aarhus, welcher Bürgern und Verbänden Klagerechte gegen Umweltgesetze einräumt? Pfeif drauf.

Den Atomkonzernen jedenfalls kommt das BVG-Urteil zur Brennelementesteuer bestimmt sehr gelegen. Nicht nur wegen mauer Aktienkurse. Der Eon-Konzern beispielweise, aus dem ehemals bayerischen Staatsversorger Bayernwerk hervorgegangen, veröffentlichte dieser Tage eine medial kaum bemerkte Erfolgsmeldung: „Anleihen in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro“ habe man unterbringen können, so das Energieunternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Nach den Turbulenzen, in die Eon seit dem Merkel`schen Atomausstieg 2011 gekommen ist, „werden wir als Unternehmen wieder gut bewertet“, jubelt ein Eon-Sprecher in der Presseerklärung weiter.

Doch dass nach Firmenangaben „der Emissionserlös unter anderem der Finanzierung der geplanten Zahlung Mitte des Jahres im Zusammenhang mit der Übertragung von Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich an den Bund“ dient“, das verwundert schon. Denn war da nicht die gesetzliche Vorgabe, Atomkraftwerksbetreiber mussten Rücklagen für Abbau und Atommülllagerung bilden? Stimmt, bestätigt der Eon-Sprecher, doch waren nur „acht Milliarden zurückgestellt. Darauf wurde in der Vereinbarung mit dem Bund ein Risikoaufschlag gepackt. Diese zwei Milliarden Euro mussten wir noch darstellen“; das sei eben jetzt per „Anleihemission“ geschehen.

Nun gibt es wohl noch die Milliarden vom Bund aus dem BVG-Urteil. Was Eon und die Atom-Mitbetreiber mit dem unverhofften Geld anstellen werden, haben sie noch nicht gesagt. Bauen sie neue Windkraftwerke im Norden? Oder investieren sie in „saubere Kohlekraft“ – eine Unsäglichkeit wie >Clean Diesel< bei Autos - im Osten, von der ja unsere Bundesregierung nicht ablassen will? In beiden Fällen wären Stromautobahnen gen Süden unumgänglich.

Aber vielleicht hebt jetzt der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow den Höchstspannungsleitungsfanatikern einen unüberwindlichen Graben aus: Dort, wo früher der Eiserne Vorhang die DDR von der BRD trennte, ist inzwischen das „Grüne Band“ entstanden. Wie zu hören ist, will Ramelows Landesregierung verhindern, dass die so genannten HGÜ-Trassen dieses Grüne Naturschutzband durchschneiden. Und zwar egal, ob über der Erde oder als unterirdische Kabel. Naturschutz oder Trassenbau – was hat Vorrang? Das könnte eine Frage sein, die am Ende wieder das Bundesverfassungsgericht beantworten müsste. Ein neuer Schnipsel im Stückwerk Energiewende. 

(Autor: Zukunftsenergie-Team Gammel)

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