Thursday 13. July 2017
Stromnetz-Wettbewerb - was ist das? Das deutsche Liberalisierungsmärchen
Es war einmal ein Land, das hatte ein Stromnetz. Das gehörte den „Großen Fünf“, also den damaligen Konzernen Bayernwerk, VIAG, RWE, EnBW und Vattenfall. Alle Fünf gehörten eigentlich denen, die einst deren Leitungen auch mit ihren „Gebühren“ bezahlt hatten: Also den Stromkunden. Wenn auch nur irgendwie hintenrum über ihre Dörfer, Städte, Landkreise oder Bundesländer.
Alle „Großen Fünf“ hatten auch noch zwei weitere Stromsparten: Die Erzeugung in Kraftwerken und den Vertrieb des Stroms. Dass die Konzerne beim Strom alles aus einer Hand boten – ähnliche Verhältnisse gab es natürlich auch in anderen Ländern – gefiel der EU-Kommission irgendwann nicht mehr. Weshalb die Brüsseler Beamten ein wunderbares Wort kreierten: Unbundling. Das sollte bewirken: (Übertragungs-)Netzbetrieb, Stromproduktion und dessen Vertrieb an Kunden dürfen fortan nicht mehr in einer Firmenhand liegen.
Die deutsche Bundesregierung – vielleicht hatten die dortigen Ministerialen Langeweile? – machten sich deshalb ganz schnell und nach deutscher Art dienstbeflissen an die Arbeit. Sie erfanden zuerst einen eigenen Begriff für das Unbundling: „Die Liberalisierung des Strommarkts.“ Und es wurde offiziell heftig ungebundelt. 1998 jedenfalls ging die Auftrennerei los. Wobei: Zuerst einmal schlossen sich zwei der Großen Fünf zusammen: Aus VIAG und Bayernwerk wurde Eon. Da waren`s nur noch Vier. Und Städte, Gemeinden, Landkreise, Länder verkauften kreuzbrav ihre Anteile und „schenkten“ den Bürgern so schöne Dinge wie beispielsweise die Bayerische High-Tech-Offensive. Schon war das Bürgergeld weg.
Vier: Das ist auch genau die Zahl von Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), die heute den „liberalisierten Markt“ bei Deutschlands Höchstspannungsleitungen unter sich aufteilen. Nur heißen die nicht mehr Eon, RWE, EnBW und Vattenfall, sondern haben sich teils wundersam klingende Kunstnamen zugelegt: 50Hertz Transmission, Amprion, Tennet TSO, TransnetBW. Nennen wir sie einfach „Die Neuen Vier“.
Die Unternehmen gehörten – den Politik-Entscheidern sei Dank - inzwischen mehrheitlich nicht mehr denen, die die Netze einst bezahlt haben. Stattdessen bekommen seither das holländische Königshaus, belgische Kommunen, eine Ärzteversorgungskasse, internationale Investoren die vom Bund garantierte Eigenkapitalrendite für Stromnetze. Nur das Land Baden-Württemberg, das hat sich seinen Netzanteil wieder zurückgekauft, wenn auch wohl überteuert: Von der Republik Frankreich, der Eignerin des dortigen, offenbar bis heute nicht „unbundelten“ Energiemonopolisten EdF.
Apropos Monopolisten: Einen Stromnetz-Wettbewerb gibt es trotz der „Liberalisierung des Strommarkts“ hierzulande bis heute nicht. Denn den Neuen Vieren hat die Bundesnetzagentur im Auftrag der Bundesregierung jeweils eine „Regelzone“ zugewiesen. Dort ist genau immer einer der Vier für das Ü-Netz verantwortlich: Für Betrieb, Aus- und Neubau.
Dafür steht jedem ÜNB eine garantierte Eigenkapitalrendite (EKR) zu. Das hat der Bundestag in Gesetzen festgelegt: Bis vor wenigen Jahren waren es neun, inzwischen sind es „nur“ noch etwa sieben Prozent EKR. Bankkunden können davon nur träumen. Jeder ÜNB dürfte aber genau deshalb versuchen, immer mehr Netz zu haben. Denn dann gibt’s auch mehr Rendite für die Eigentümer. Natürlich unter der „strengen Regulierung durch die Bundesnetzagentur“, das versteht sich von selbst.
Und während sonst für jeden öffentlichen Auftrag ab wenigen Tausend Euro Wert schon eine förmliche Ausschreibung unter mindestens drei Anbietern gefordert wird – so steht es in den VOB und VOL, den „Verdingungsordnungen für (Bau-)Leistungen“, heißt es bei Ü-Netzen lapidar von der Bundesnetzagentur: „Die ÜNB werden nicht von der Bundesnetzagentur beauftragt, das Netz auszubauen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz.“ Dort steht: Die Leitungen werden „von den ÜNB geplant, in deren Regelzonen sie verlaufen“. Und deshalb gibt es selbst für den milliardenschweren Neubau und Betrieb beispielsweise der umstrittenen Gleichstromleitungen SüdLink oder SüdOstLink weder Wettbewerb noch öffentliche Ausschreibungen. Dass die Netznutzung bereits mehr als ein Viertel am Strompreis für „Endverbraucher“ und kleinere Unternehmen ausmacht: Kein Problem. Denn egal, wie viel der Ausbau kostet: Mit dem Umlageprinzip löst sich alles ganz einfach. Sprich: Die Stromkunden müssen zahlen.
Es war einmal: So fangen bekanntlich (fast) alle Märchen an. Und die meisten enden mit: „Und wenn sie nicht gestorben sind, dann … sie noch heute“. Bei den Übertragungsnetzbetreibern würde dieser Satz etwas anders klingen: „Und wenn sie wenn sie weiter Leitungen bauen, dann verdienen sie immer mehr.“
PS: Alles – bis auf die Höhe der Garantierendite – ist auch detailliert nachzulesen im „Energielexikon“ der Bundesnetzagentur; Stichwort „Anreizregulierung“ auf www.bundesnetzagentur.de/energielexikon
(Autor: Zukunftsenergie-Team Gammel)