Thursday 03. May 2018
Neue KWK-Ausschreibungen: Erkenntnisgewinn erwartet - aber wo?
Dass die Bundesnetzagentur BNetzA den Auftrag hat, Regenerativ-Energie-Anlagen auszuschreiben und Zuschläge zu erteilen, darüber haben wir hier schon mehrfach berichtet. Auch eine erste Ausschreibungsrunde für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) hat die Bonner Behörde bereits Ende 2017 hinter sich gebracht.
Zwar hat die Bundes-Organisation selbst die Reklamationen rund um Telefonleitungen in den 20 Jahren ihres Bestehens immer noch nicht wirklich in den Griff bekommen. Dennoch wagt sich die BNetzA schon wieder auf für sie wirklich neues Terrain: Parallel zu einer für „konventionelle KWK“ hat sie am 10. April erstmals eine Ausschreibung für „innovative KWK-Systeme“ veröffentlicht.
Die solle „neue Erkenntnisse fördern“, sagt Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur. Und weiter: „Wir hoffen, dass sich der Erfolg der letzten Ausschreibung im Hinblick auf die Kosteneffizienz der KWK-Förderung fortsetzt und auf die erste Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Systeme übertragen werden kann.“
„Innovative KWK-Systeme“: Ein Stichwort, bei dem sich Gammel Engineering natürlich angesprochen fühlt. Die für Innovation zuständige Fachfrau Dipl.-Ing. (FH) Stefanie Reil, M.Sc. dazu: „Die Ausschreibung ist ein Fortschritt, um komplexere und effizientere Anlagen zu realisieren.“ Weil diese größeren KWK-Anlagen kundenspezifisch, also individuell ausgelegt werden müssen, sind sie eine Herausforderung für Ingenieure, für Planer. Dieser stellt sich Gammel Engineering und erarbeitet deshalb für einen Kunden eine Machbarkeitsstudie, klärt die Genehmigungsfähigkeit im Rahmen der ersten Planungsstufen und bereitet die Gebotsabgabe vor.
Zwölf Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) ist der Höchstwert, der als Strom-Zuschlag für solche „innovativen KWK-Systeme“ gefordert werden darf. Und maximal 25 Megawatt (MW) zu installierende elektrische Inno-KWK-Leistung werden bei diesem ersten Mal insgesamt vergeben, heißt es aus der BNetzA.
Doch was genau meint die Behörde, wenn sie von „Innovativen KWK-Systemen“ schreibt? „Sie setzen sich zusammen aus einer KWK-Anlage, einer innovativen erneuerbaren Wärmequelle und einem elektrischen Wärmeerzeuger. Bei innovativen erneuerbaren Wärmequellen kann es sich etwa um Solarthermie, Geothermie oder eine Wärmepumpe handeln. Diese innovativen KWK-Systeme sollen zeigen, wie das Zusammenspiel von flexiblen KWK-Anlagen mit erneuerbaren Energien im Strom- wie im Wärmebereich ausgestaltet werden kann.“
Das Leistungsband darf dabei zwischen 1 und 10 MW liegen. Außerdem steht fest: Wer bietet, muss zunächst 1.138 Euro berappen. Wer sich wirklich interessiert und mehr erfahren will, muss tief in die Lektüre diverser gesetzlicher Rahmenbedingungen und eine Diskussion mit Juristen eintauchen. Und im Fall eines Zuschlags ist noch einmal eine Sicherheitsleistung proportional zur KWK-Leistung von 70 Euro pro kW fällig. „Das sind zwischen 70.000 und 700.000 Euro pro Gebot und verpflichtet dazu, die Anlage zu realisieren. Kann der Dauerbetrieb nicht spätestens nach 48 Monaten aufgenommen werden, können zeitlich gestaffelt zunächst Pönalen oder die gesamte Sicherheitsleistung fällig werden“, nennt Stefanie Reil als Risiko.
Dafür aber gibt es 12 ct/kWh maximalen Zuschlag für eine „Innovation“, die im Wesentlichen aus der Energiebereitstellung durch Erneuerbare Energien stammt. Klingt gut. Denn bei der letzten, kombinierten Wind-Photovoltaik-Ausschreibung der BNetzA lag der PV-Aufschlag bei gerade mal durchschnittlich 4,33 ct/kWh. Doch halt, da läuft ja noch gleichzeitig die „konventionelle“ KWK-Ausschreibung. Dort wiederum wird ein Aufschlag zugelassen von höchstens 7 ct/kWh. Sprich: Die Innovation inklusive Ökoenergie ist der BNetzA gerade mal 5 ct/kWh wert. Obwohl dafür zum Beispiel mehrere Energieerzeuger statt einem notwendig sind und damit der Investitionsaufwand deutlich höher liegt.
Deshalb scheint mehr als zweifelhaft, dass damit das erklärte Ziel der Homann-Truppe erreicht werden kann: „Innovative KWK-Systeme liefern wertvolle Erkenntnisse für die künftige Rolle von KWK-Anlagen in der öffentlichen Wärmeversorgung in dekarbonisierten Strom- und Wärmesystemen.“ So hoch jedenfalls hat die BNetzA die Latte bei ihrer ersten Inno-KWK-Ausschreibung selbst gelegt. Wir jedenfalls wollen an diesem Ziel aktiv mitarbeiten und Referenzanlagen ingenieurtechnisch umsetzen.
(Autor: Zukunftsenergie-Team Gammel)