Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz gilt seit dem 01. April 2002 und dient dem Erhalt, der Modernisierung und dem Ausbau von KWK-Anlagen durch KWK-Zuschlagszahlungen. Anhand der Nennwärmeleistung einer KWK-Anlage und der Staffelung nach Leistungsklassen wird die Höhe der zeitlich befristeten Zuschlagszahlungen ermittelt. Das Gesetz wurde 2008 und 2012 novelliert. Hierbei wurde die Förderung von KWK-Anlagen durch flexible Laufzeitmodelle und Entbürokratisierung verbessert. Eine weitere Novellierung fand am 1.1.2016 statt. Hierbei wurde eine Fokusierung der Zuschläge größtenteils auf den Bereich der Einspeisung ins öffentliche Netz beschränkt.