KWK-Umlage
Ähnlich wie beim Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Betreiber von KWK-Anlagen gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) für den erzeugten Strom Zuschlagszahlungen. KWK-Anlagen sind Stromerzeuger, bei welchen gleichzeitig die zwangsweise produzierte Wärmeenergie genutzt werden kann und dadurch eine deutlich höhere Brennstoffausnutzung im Vergleich zu klassischen Kraftwerken erreicht wird. Deshalb wird diese Art von Anlagen speziell gefördert. Die Vergütungen werden dabei auf den Gesamtstromverbrauch umgelegt und somit auf den Strompreis der Endverbraucher aufgeschlagen.