
Ein Jahr Mieterstrom-Gesetz: Bürokratische Energieblase - Nur ein Beispiel, wie „Kleine“ vom Zukunftsenergie-Futtertrog ferngehalten werden
Erinnern Sie sich noch an das Mieterstromgesetz der damals noch ersten GroKo? Als es im Juni 2017 im Bundestag beschlossen wurde, da jubelten viele. Aus Teilen der Umwelt-Energiebranche war sogar von „Gerechtigkeitsrevolution“ die Rede. Denn ab sofort könnten nicht mehr nur die Solar- oder sonstigen Ökokraftwerksbesitzer selbst vom Erneuerbaren-Energien-Gesetz profitieren: Endlich hätten auch jene Menschen etwas vom EEG, die in vermieteten Wohnungen leben, auf dem Hausdach oder im Keller mit Ökostromproduktion.