Erneuerbare Energien Gesetz

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurztitel Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen.

Stand Oktober 2013 gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Strom aus erneuerbaren Quellen zu verwerten. Alle Parteien hatten bereits im Wahlkampf zur Bundestagswahl Änderungen am EEG angekündigt. Die Vorschläge für eine Reform des EEG variieren zwischen Refolution und sanfter Anpassung. Das Handelsblatt hat in seiner Ausgabe vom 10.Sept 2013 die wichtigsten Varianten im Überblick gegenübergestellt:

QUOTENMODELL -Einfach und funktional

Das Quotenmodell hat eine entscheidende Stärke: Es ist sehr einfach und funktioniert im Prinzip so: Der Staat schreibt vor, welche Menge Strom pro Jahr aus erneuerbaren Quellen produziert werden muss – wobei der Anteil von Jahr zu Jahr steigt. Alternativ kann der Staat statt einer absoluten Strommenge auch einen bestimmten prozentualen Anteil am Gesamtstromverbrauch definieren.

Es obliegt nun dem Netzbetreiber oder Stromhändler, diese Quote zu erfüllen. Zur Kontrolle der Einhaltung der Mengenverpflichtungen wird der regenerativ erzeugte Strom zertifiziert. Anhand von Zertifikaten müssen die Akteure nachweisen, dass sie die jeweiligen Verpflichtungen eingehalten haben. Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, wird mit Sanktionen belegt. Das Modell praktizieren bereits verschiedene Länder, beispielsweise Schweden.

Die Vorteile des Quotenmodells liegen auf der Hand: Wer die Verantwortung dafür trägt, dass die Quote erfüllt wird, hat großes Interesse daran, die günstigste Erzeugungsart auszuwählen. Nach derzeitigem Stand wäre das die Windkraft an Land. Photovoltaik, Offshore-Windkraft und Biogasanlagen hätten dagegen kaum noch Chancen.

Aber es gibt auch Nachteile: Das Modell würde zwangsläufig zu einer regionalen Konzentration führen, Norddeutschland mit seinen windreichen Standorten würde die mit Abstand bedeutendste Ökostrom-Region. Im Süden hingegen käme der Ausbau zum Erliegen. Das heute schon spürbare Ungleichgewicht bei der Stromerzeugung – die Produktion wandert nordwärts – würde sich verstärken. Die Folgen: Es müssten noch mehr Stromleitungen gebaut werden, um die Versorgung in ganz Deutschland sicherzustellen.

Propagiert wird das Quotenmodell beispielsweise von der Monopolkommission, die es der Politik erst in der vergangenen Woche erneut empfahl.

MARKTINTEGRATIONSMODELL - Anreiz zur Vermarktung

Das Marktintegrationsmodell für die erneuerbaren Energien will den Ökostrom an den Markt heranführen. Statt – wie bisher – den Stromnetzbetreiber zu verpflichten, Strom aus erneuerbaren Quellen abzunehmen und dem Anlagenbetreiber die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebene Vergütung auszuzahlen, müssen die Anlagenbetreiber den Strom selbst vermarkten. Im Prinzip lässt das EEG dies heute schon zu: Viele Windparks nutzen bereits das Marktprämienmodell des EEG, das ihnen seit 2012 ermöglicht, den Strom selbst zu vermarkten oder vermarkten zu lassen. Allerdings ist das Modell derzeit nur eine Zusatzoption: Wenn ein Anlagenbetreiber den rauen Wind des Marktes nicht verträgt, kann er jederzeit wieder die festen Einspeisevergütungen des EEG in Anspruch nehmen.

Damit sich die Teilnahme am Markt lohnt, bekommen die Betreiber beim Marktintegrationsmodell eine technologiespezifische Prämie je vermarktete Kilowattstunde Strom ausbezahlt. Die Kosten dafür werden auf alle Stromverbraucher umgelegt – wie es beim bisherigen EEG auch der Fall ist.

Die Väter des Modells erhoffen sich allerdings einen positiven Effekt, der einen Beitrag zur Stabilisierung des Gesamtsystems leisten könnte: Die Betreiber hätten endlich einen Anreiz, ihre Stromproduktion stärker an den Erfordernissen des Marktes auszurichten. Bisher lautet das Motto vieler Betreiber: produce and forget. Ihnen kann es gleichgültig sein, ob der von ihnen produzierte Strom gerade benötigt wird oder ob er sich womöglich gar nicht sinnvoll verwenden lässt. Künftig würden die Anlagenbetreiber dagegen besonders viel Geld verdienen, wenn sie die Produktion so steuerten, dass der Strom zu Zeiten hoher Nachfrage und damit hoher Börsenpreise fließt. Die Betreiber würden die Chancen der Strommärkte nutzen, neue Vertriebskonzepte entwickeln oder selbst in Stromspeicher investieren. str

EEG-REFORM - Nur ein wenig Kosmetik

Teile der Erneuerbare-Energien-Branche haben sich sehr an die komfortable Welt der festen Einspeisevergütungen und des Einspeisevorrangs für ihre Energien gewöhnt. Sie wollen daher grundsätzlich an den Privilegien des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festhalten und propagieren statt eines Systemwechsels eine kleine Reform.

Dazu bietet es sich beispielsweise an, die Einspeisevergütungen zu senken. Die Offshore-Windkraft-Branche etwa hat dazu selbst Vorschläge entwickelt. In einer kürzlich vorgestellten Studie wird der Stromerzeugung auf hoher See in den nächsten zehn Jahren ein Kostensenkungspotenzial von mehr als 30 Prozent bescheinigt. Gleichzeitig betont die Branche aber, sie benötige „verlässliche Rahmenbedingungen zur Erreichung eines signifikanten Marktvolumens“. Mit anderen Worten: Die EEG-Vergütungen dürfen zwar sinken, das EEG in seinen Grundzügen soll aber möglichst unangetastet bleiben.

Schützenhilfe erhalten die Freunde des jetzigen EEG von den Grünen: „Wir wollen die Investitionssicherheit durch den Einspeise- und Anschlussvorrang sowie das Prinzip der Einspeisevergütung erhalten“, heißt es im Wahlprogramm der Partei. Einen Schlüssel zur Kostensenkung sehen die Grünen in einer starken Reduzierung der EEG-Ausnahmen für die Industrie. Sie könne dazu führen, „die Lasten fair zwischen allen Stromverbrauchern“ aufzuteilen.

Die EEG-Reform „light“ markiert das eine Extrem in einer Debatte, die die Monate nach der Bundestagswahl prägen wird. Auf der anderen Seite stehen Forderungen der FDP nach einem sofortigen Moratorium bei der Förderung der Erneuerbaren. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass am Ende einer langen Diskussion ein Systemwechsel steht, der in Richtung Quoten- oder Marktintegrationsmodell geht. Möglicherweise wird man sich zunächst aber mit kleinen Retuschen an der EEG-Förderung begnügen.

Quellen :

Gesetzestext bei JURIS  http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/

Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz

Handelsblatt http://www.handelsblatt.com/


Anderen Buchstaben wählen

Zurück zum Lexikon
Gammel Engineering GmbH
An den Sandwellen 114
93326 Abensberg

Telefon: +49 (0) 9443 929 - 0
Telefax: +49 (0) 9443 929 - 292
E-Mail: gammel@gammel.de
Gammel Engineering GmbH
Niederlassung Cham
Gewerbepark Chammünster Nord 3
93413 Cham

Telefon: +49 (0) 9443 929 - 0
Telefax: +49 (0) 9443 929 - 292
E-Mail: gammel@gammel.de