Einspeisevergütung
Seit der Einführung des Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) wird eine gesetzliche Vergütung durch den regionalen Netzbetreiber über 20 Jahre für jede in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Strom aus Erneuerbaren Energien zugesichert. Die Einspeisevergütung unterscheidet sich je nach der zum Einsatz kommenden Technologie, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Standort, Anlagengröße und dem eingesetzten Brennstoff.